Tuesday, January 6, 2015

Der Mindestwahnsinn

Mindestlohn - der Irrsin der Politikerkaste

Haben Sie sich schon mit dem neuesten Wahnsinn der Deutschen Politik bekannt gemacht? Ich schon vor vier Wochen, als uniformierte Zöllner plötzlich in meinem Büro standen und die Gehaltslisten durchsuchten - da noch wegen einer "Routineuntersuchung" in Bezug auf nicht angemeldete Arbeitnehmer.

Selbstverständlich hatten wir das nicht. Vorsichthalber drohten uns die zwei Herren und die eine Dame an, vielleicht wieder zu kommen. Diesmal wegen des Mindestlohns. Ich sagte, als Maschinenbauunternehmen haben wir niemanden darunter beschäftigt, dass geht schon wegen der Anforderungen nicht. Um das aber auch nachweisen zu können, sollten wir ein Zeiterfassungsystem einführen. "Selbstverständlich", erwiderte ich, "wenn der Staat oder Sie mir das bezahlen, gerne. Ansonsten im Leben nicht."

Und nun fordert der Staat zur Bespitzelung auf, IM light gewissermaßen, von einer noch nie gearbeitet habenden Arbeitsministerin.

Und da kam nun von einem (sehr kleinen) Kunden folgender Brief:


Verpflichtungserklärung



des/der

(Firma und Rechtsform)
(Straße/Hausnummer)
(Postleitzahl/Ort)

nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt,



gegenüber der


....

nachfolgend „Auftraggeber“ genannt. 





PRÄAMBEL

Mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ab dem 01.01.2015 ist der Auftrag­geber angehalten, bei seinen Auftragnehmern sicherzustellen, dass diese die gesetz­lichen Bestimmungen aus dem MiLoG einhalten. Andernfalls können diese für ggf. vor­handene Verstöße gegen das MiLoG in Anspruch genommen werden.

Aus diesem Grund erklärt der Auftragnehmer hiermit Folgendes:

1.  Verpflichtungen MiLoG

Der Auftragnehmer erklärt hiermit ausdrücklich, sämtliche Vorschriften des MiLoG, ins­besondere zum Mindestlohn und dessen Höhe sowie der Abführung von Sozialver­sicherungsbeträgen und Steuern, einzuhalten.

2.  Bestätigung

Auf Verlangen des Auftraggebers bestätigt der Auftragnehmer unverzüglich, spätes­tens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der entsprechenden Aufforde­rung, die Einhaltung des MiLoG durch Vorlage eines der folgenden Nachweise:

- Lohn- oder Gehaltsabrechnung

- Arbeitsvertrag

- Niederschriften nach § 2 des Nachweisgesetzes

- sonstige Unterlagen, aus denen sich die Einhaltung des MiLoG ergibt

3.  Weitergabe von Aufträgen an Dritte

Der Auftragnehmer ist im Rahmen aller Verträge mit dem Auftraggeber zur Einschal­tung von Subunternehmern nur berechtigt, wenn der Auftraggeber hierzu seine aus­drückliche schriftliche Einwilligung erteilt.

Der Auftragnehmer hat zudem durch eine dieser Verpflichtungserklärung entspre­chende Erklärung sicherzustellen, dass durch ihn eingesetzte Dritte die Bestimmungen des MiLoG einhalten.

4.  Kündigung

Bei Verstößen gegen die aus dem MiLoG resultierenden Verpflichtungen ist der Auf­traggeber zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aller zwischen ihm und dem Auftragnehmer bestehenden Verträge berechtigt.

5.  Regress und Schadensersatz

Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber frei, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer oder ein von diesem eingesetzter Subunternehmer gegen die Vorschriften des MiLoG verstößt. Schadenersatzansprüche wegen weitergehender Schäden bleiben ausdrücklich vorbehalten.

6.  Sonstiges

Der Auftragnehmer verzichtet auf die schriftliche Annahme dieses Vertrags durch den Auftraggeber. Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers. Dieser Vertrag ist in seinem Anwendungsbereich vorrangig zu allen Verträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung vielmehr so auszu­legen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.



Auftragnehmer



___________________________    (Ort, Datum)



___________________________    (Name)



___________________________    (Unterschrift)

Nun, bevor ich so eine IM-Erklärung unterschreibe, werde ich auf den Mond auswandern. NIE, NIE, NIE UND NIMMER unterschreibe ich so etwas und ich fordere alle Unternehmer auf, eine solche Erklärung genausowenig zu unterschreiben.  

Der Wahnsinn muss auch mal ein Ende haben.

TWR

1 comment:

  1. Nachtrag:
    Ich habe 30 Bundestagsabgeordnete angeschrieben und gefragt, was dieser Unsinn soll. 3 haben mir geantwortet, eine als Vorsitzende eines Sozialausschusses im Namen weiterer 12, dass hier nichts unterschrieben werden müsse und das Ganze falsch verstanden würde. Nun hänge ich diese Briefe an meine NEIN Antwort an....

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