Haben Sie sich schon mit dem neuesten Wahnsinn der Deutschen Politik bekannt gemacht? Ich schon vor vier Wochen, als uniformierte Zöllner plötzlich in meinem Büro standen und die Gehaltslisten durchsuchten - da noch wegen einer "Routineuntersuchung" in Bezug auf nicht angemeldete Arbeitnehmer.
Selbstverständlich hatten wir das nicht. Vorsichthalber drohten uns die zwei Herren und die eine Dame an, vielleicht wieder zu kommen. Diesmal wegen des Mindestlohns. Ich sagte, als Maschinenbauunternehmen haben wir niemanden darunter beschäftigt, dass geht schon wegen der Anforderungen nicht. Um das aber auch nachweisen zu können, sollten wir ein Zeiterfassungsystem einführen. "Selbstverständlich", erwiderte ich, "wenn der Staat oder Sie mir das bezahlen, gerne. Ansonsten im Leben nicht."
Und nun fordert der Staat zur Bespitzelung auf, IM light gewissermaßen, von einer noch nie gearbeitet habenden Arbeitsministerin.
Und da kam nun von einem (sehr kleinen) Kunden folgender Brief:
Verpflichtungserklärung
des/der
(Firma und
Rechtsform)
(Straße/Hausnummer)
(Postleitzahl/Ort)
(Straße/Hausnummer)
(Postleitzahl/Ort)
nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt,
gegenüber der
nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
PRÄAMBEL
Mit Inkrafttreten des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) ab dem 01.01.2015 ist der Auftraggeber angehalten,
bei seinen Auftragnehmern sicherzustellen, dass diese die gesetzlichen
Bestimmungen aus dem MiLoG einhalten. Andernfalls können diese für ggf. vorhandene
Verstöße gegen das MiLoG in Anspruch genommen werden.
Aus diesem Grund erklärt
der Auftragnehmer hiermit Folgendes:
1. Verpflichtungen MiLoG
Der Auftragnehmer erklärt hiermit ausdrücklich,
sämtliche Vorschriften des MiLoG, insbesondere zum Mindestlohn und dessen Höhe
sowie der Abführung von Sozialversicherungsbeträgen und Steuern, einzuhalten.
2. Bestätigung
Auf Verlangen des Auftraggebers bestätigt der
Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach
Zugang der entsprechenden Aufforderung, die Einhaltung des MiLoG durch Vorlage
eines der folgenden Nachweise:
- Lohn- oder
Gehaltsabrechnung
- Arbeitsvertrag
- Niederschriften nach § 2 des Nachweisgesetzes
- sonstige Unterlagen, aus denen sich die
Einhaltung des MiLoG ergibt
3. Weitergabe von Aufträgen an Dritte
Der Auftragnehmer ist im Rahmen aller Verträge mit
dem Auftraggeber zur Einschaltung von Subunternehmern nur berechtigt, wenn der
Auftraggeber hierzu seine ausdrückliche schriftliche Einwilligung erteilt.
Der Auftragnehmer hat zudem durch eine dieser
Verpflichtungserklärung entsprechende Erklärung sicherzustellen, dass durch
ihn eingesetzte Dritte die Bestimmungen des MiLoG einhalten.
4. Kündigung
Bei Verstößen gegen die aus dem MiLoG
resultierenden Verpflichtungen ist der Auftraggeber zur außerordentlichen und
fristlosen Kündigung aller zwischen ihm und dem Auftragnehmer bestehenden Verträge
berechtigt.
5. Regress und Schadensersatz
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen
Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber frei, die dadurch entstehen, dass der
Auftragnehmer oder ein von diesem eingesetzter Subunternehmer gegen die
Vorschriften des MiLoG verstößt. Schadenersatzansprüche wegen weitergehender Schäden
bleiben ausdrücklich vorbehalten.
6. Sonstiges
Der Auftragnehmer verzichtet auf die schriftliche
Annahme dieses Vertrags durch den Auftraggeber. Änderungen dieses Vertrages
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden
nicht getroffen. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers. Dieser
Vertrag ist in seinem Anwendungsbereich vorrangig zu allen Verträgen zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer.
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame
oder nichtige Bestimmung vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen,
dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig,
erreicht wird.
Auftragnehmer
___________________________ (Ort, Datum)
___________________________ (Name)
___________________________ (Unterschrift)
Nun, bevor ich so eine IM-Erklärung unterschreibe, werde ich auf den Mond auswandern. NIE, NIE, NIE UND NIMMER unterschreibe ich so etwas und ich fordere alle Unternehmer auf, eine solche Erklärung genausowenig zu unterschreiben.
Der Wahnsinn muss auch mal ein Ende haben.
TWR
Nachtrag:
ReplyDeleteIch habe 30 Bundestagsabgeordnete angeschrieben und gefragt, was dieser Unsinn soll. 3 haben mir geantwortet, eine als Vorsitzende eines Sozialausschusses im Namen weiterer 12, dass hier nichts unterschrieben werden müsse und das Ganze falsch verstanden würde. Nun hänge ich diese Briefe an meine NEIN Antwort an....